Konzept

 Auszüge aus dem Kilbigrobkonzept

(Quelle: Kilbi 20xx – Ein Konzept der Interessengemeinschaft Schwyzer Ortsvereine vertreten durch Sportclub Schwyz, Turnverein STV Schwyz und Jodlerklub Echo vom Mythen zur Genehmigung durch den Gemeinderat Schwyz – Mai 2011)

 

1. Rechtsform

Der künftige Veranstalter der Schwyzer Kilbi ist aus Gründen der Haftung und den von Gesetzes wegen minimal aufgezwungenen organisatorischen Rahmenbedingungen in eine Rechtsform zu packen. Die sich bereit erklärenden Vereine sollen in einem Verein nach Art. 60 ff ZGB mit dem Zweck der Organisation und Durchführung der Schwyzer Kilbi zusammengefasst werden (nachfolgend Verein Schwyzer Kilbi). Ein Verein verfolgt in aller Regel einen gemeinnützigen Zweck und deren Mitglieder haften lediglich bis zur Höhe des beschlossenen Mitgliederbeitrages.

Die Mitglieder des Vereins Schwyzer Kilbi bestehen aus juristische Personen. Die Mitglieder des Kilbi-OKs begründen keine Mitgliedschaft im Verein Schwyzer Kilbi. Der Vorstand des Vereins Schwyzer Kilbi konstituiert sich jedes Jahr selbst und wird von der Generalversammlung gewählt.

 

2. Organisation

Die Organisation der Schwyzer Kilbi soll von einem fortwährend bestehenden Organisationskomitee (OK) organisiert und durchgeführt werden.

2.1 Zusammensetzung

Das OK soll aus einer Auswahl von 7 bis 10 Ortsvereinen besetzt werden:

Die Mitgliedervereine entstammten aus einer von der Gemeindeverwaltung Schwyz getätigten schriftlichen Umfrage. Die Umfrage informierte die Schwyzer Ortsvereine (150 an der Zahl), dass die Kilbi neu organisiert werden sollte und in Zukunft lediglich eine Hand voll Vereine die Schwyzer Kilbi wiederkehrend organisieren würden. Diejenigen Vereine, welche Interesse bekunden, sollen sich durch Teilnahme an einer ersten Sitzung der sich selbst konstituierenden Interessengruppe melden. Diejenigen Vereine, welche sich nicht gemeldet haben, sind sich im Klaren, dass sie bis auf Weiteres keine tragende Rolle im Zusammenhang mit der Organisation der Schwyzer Kilbi mehr einnehmen werden. Der Schriftverkehr mit Vereinen und Adressverzeichnis der angeschriebenen Vereine ist beim Sekretär TFK Benno Baumann archiviert und erhältlich.

Schwyzer Ortsvereine, welche nicht den IG8 angehören, werden bis auf Weiteres nicht eingeladen, die Kilbi als tragenden Verein zu organisieren. Sie sollen sich jedoch in einer nachfolgend erwähnten Form am Kilbibetrieb und Folge dessen auch am finanziellen Erfolg der Schwyzer Kilbi beteiligen können.

2.2 Zusammensetzung Vorstand

Der Vorstand des Vereins Schwyzer Kilbi hat prioritär zwei Aufgaben zu erfüllen:

a. Organisation und Durchführung der Schwyzer Kilbi

b. Führung und Administration des Vereins Schwyzer Kilbi

Aufgrund der zwei Aufgabenbereiche sind zwei Führungsgremien vorgesehen, deren Mitglieder teilweise Doppelfunktionen wahrzunehmen haben. Die Funktionen beider Gremien, namentlich der Vorstand und das Kilbi-OK, sind in den Statuten festgehalten.

2.3 Tourismus- und Freizeitkommission

Die Organisation und Durchführung der Schwyzer Kilbi ist und bleibt eine Aufgabe der Gemeinde Schwyz respektive der Tourismus- und Freizeitkommission.

Der Verein Schwyzer Kilbi entsendet ein Mitglied (natürliche Person) in die Tourismus- und Freizeitkommission der Gemeinde Schwyz, damit zum einen die Interessen des Kilbiveranstalters in der erweiterten und für die Kilbi verantwortlichen Exekutive der Gemeinde vertreten sind und zum anderen der Verein Schwyzer Kilbi dadurch ein Handeln ohne Auftrag verhindert und die Informationspflicht an die Kommission wahrnimmt.

Es soll gewährleistet sein, dass das vom Verein Schwyzer Kilbi entsendete Mitglied keine weiteren Kommissionsaufgaben zu erledigen und lediglich die Aufgabe des Bindegliedes zwischen Kommission und Verein Schwyzer Kilbi wahrzunehmen hat.

In Bezug auf die Aufgabenteilung zwischen Tourismus –und Freizeitkommission und dem Verein Schwyzer Kilbi ist festzuhalten, dass der Verein Schwyzer Kilbi grundsätzlich im Rahmen des Kilbikonzeptes Gestaltungsfreiheit geniessen und die Tourismus- und Freizeitkommission das Kilbi-OK im Rahmen derer Möglichkeiten unterstützen soll. Die Tourismus- und Freizeitkommission soll lediglich wesentliche finanzielle Änderungen in Bezug auf die Organisation und Durchführung der Kilbi genehmigen.

2.4 Organisationsform Kilbi

Die Kilbi wird von A bis Z durch den Verein Schwyzer Kilbi organisiert und durchgeführt. Die nicht im Verein Schwyzer Kilbi Einsitz nehmenden Vereine können sich durch zur Verfügung stellen von Arbeitskräften aufgrund eines vom Verein Schwyzer Kilbi zum Voraus zu bestimmenden Gewinnverteilschlüssels am Kilbierfolg beteiligen. Die Organisationsarbeit im Vorfeld und nach Abschluss der Kilbi wird mit einem Vorausanteil am Kilbigewinn angemessen abgegolten und ist im Gewinnverteilschlüssel entsprechend zu berücksichtigen. Diese Form der Kilbiorganisation erlaubt es dem OK, die durch die Neuorganisation gewollte Effizienzsteigerung durch Minimierung des Arbeitsaufwandes herbeizuführen. Mittelfristig sollte sich ein standardisierter Ablauf der Kilbiorganisation eingestellt haben, was dem OK wiederum Freiraum für mehr Innovation, Vielfallt und Qualität gibt.

2.5 Finanzen

Der Verein Schwyzer Kilbi soll über eine solide Eigenkapitalbasis verfügen. Diese Eigenkapitalbasis soll als Haftungskapital für allfällig nicht gedeckte Schäden oder sonstige nicht budgetierte Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Dessen Grösse ist vom Vorstand/Generalversammlung zu bestimmen und den laufenden Bedürfnissen anzupassen. Die Äufnung dieser Haftungsreserven kann durch einen einmaligen Beitrag der Mitgliedervereine und/oder der Gemeinde oder durch einbehaltene Gewinne vollzogen werden.

Des Weiteren sollen Gewinne einbehalten werden, welche für Investitionen wie z.B. Festzelt, Tische, etc. verwendet werden können (Investitionskapital).

2.6 Kommunikation

Der Verein Schwyzer Kilbi soll Kommunikationskonzept aufziehen. Der Nutzen soll darin bestehen, dass die Kilbiorganisation im Ort Schwyz wahrgenommen wird und die Gemeindebürger informiert sind.

Die Kommunikationsverantwortlichen sollen einen einheitlichen Auftritt mit eigenem Logo respektive Corporate Identity (CI) sicherstellen.

Des Weiteren soll der Kommunikationsverantwortliche sicherstellen, dass der Informationsfluss und somit auch die Kommunikation innerhalb des Vereins und nach aussen organisiert, koordiniert und in Absprache mit den jeweiligen Verantwortlichen von statten geht.

Weiter soll der Verein eine eigene, in erster Linie informative Homepage aufschalten, welche in einem zweiten Schritt für interne administrative oder operative Zwecke (z.B. Datenverwaltung, Helferdatenbank, etc.) verwendet werden kann.

2.7 Administration

Die Vorteile des fortwährend bestehenden Organisationskomitees im Verein Schwyzer Kilbi sollten auch in der Administration liegen. Die Datenverwaltung (Hard- oder Softcopies) ist von hoher Wichtigkeit, damit die Datenbanken (Beispiel: Helferdatenbank) oder Konzepte Jahr für Jahr ohne grossen Aufwand übernommen, aktualisiert und verbessert werden können.

Eine Helferdatenbank ist in mehrerer Hinsicht sinnvoll. Sie dient zum einen der Organisation und Einteilung von Helfern anlässlich der Kibli selbst und zum anderen wird sie mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Grundlage bilden für die Verteilung des Gewinnes. Weiter kann sie mittel- bis langfristig für empirische Datenerhebungen verwendet werden.

 

3. Kilbi – Die Veranstaltung

Nachfolgend werden beabsichtigte Neuerungen und wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit der eigentlichen Organisation und Durchführung der Kilbi aufgeführt. Das finale und detaillierte Kilbikonzept bestehend aus mehreren Ressortkonzepten, Checklisten etc. und ist vom neuen Kilbi-OK zu erstellen.

Die nachfolgend aufgeführten Informationen sind mit erwähnten Institutionen, Anstössern oder Eigentümern von Örtlichkeiten etc. im Minimum diskutiert worden. Wo keine schlüssigen Entscheide erwirkt werden konnten, wurde dies vermerkt.

3.1 Leitbild / Ziele

Der Verein Schwyzer Kilbi soll eine Kilbi nach folgenden Grundsätzen organisieren:

a) Ein Fest von Schwyzern für Schwyzer.

b) Prävention von Alkoholmissbrauch, Raufereien und Vandalenakten.

c) Das Angebot soll für jung und alt, preisgünstig und vielfältig sein.

d) Die Kilbi soll einen traditionellen Markt anbieten.

e) Das Kilbi-OK soll wenn immer möglich das Schwyzer Gewerbe berücksichtigen.

3.2 Öffnungszeiten

Die Kilbi soll am Freitagabend um 18:00 Uhr beginnen und am Sonntagabend 00:00 Uhr beendet sein (Nachtruhe ab Montagmorgen 02:00 Uhr). Der Verein Schwyzer Kilbi behält sich vor, am Montagmittag bis am Abend vereinzelte Lokalität offen zu halten, damit am Montagmittag ein Mittagessen angeboten werden kann.

3.3 Örtlichkeiten

Die Kilbi soll prioritär im Herzen von Schwyz stattfinden. Als Standorte sind folgende Örtlichkeiten wie folgt vorgesehen:

Örtlichkeit Attraktion

Hauptplatz Gastronomie, Verpflegungsstände, Schausteller, Buden, Marktstände

Reichsstrasse Verpflegungsstände, Schausteller, Buden

Redinghofstatt Schausteller, Buden

Strehlgasse Verpflegungsstände, Schausteller, Buden

Parkplatz Waadtversicherung Gastronomie, Verpflegungsstände, Schausteller

Hofmatt Gastronomie, Verpflegungsstände, Schausteller, Buden

Herrengasse Marktstände

3.4 Sicherheit

Das Sicherheitskonzept befasst sich prioritär mit der Frage, wie weit in puncto Sicherheit die Verantwortung des Veranstalters und die der einzelnen Institutionen wie Polizei, Feuerweher etc. auf dem Kilbiareal geht. Es ist wichtig, dass das Sicherheitskonzept alljährlich mit den jeweiligen Ansprechpartnern diskutiert, aktualisiert und am Ende von den Behörden und allen im Konzept in die Verantwortung gezogenen Institutionen genehmigt wird.

Die Zusammenarbeit mit der Polizei soll intensiviert werden, damit die Verantwortung des Kilbiveranstalters zum einen klar geregelt und zum anderen – im Vergleich zu den bisherigen Veranstaltungen – heruntergeschraubt werden kann. Die Kilbi ist ein Grossanlass von Öffentlichem Interesse, weshalb auch die öffentlich rechtlichen Anstalten einen wesentlichen Teil zum Gelingen beitragen sollen.

Die Sicherheit beinhaltet ebenfalls die Gewährleistung von begrenzt medizinischer Versorgung direkt auf dem Areal. Dies soll wie bis anhin in Zusammenarbeit mit dem Samariterverein Schwyz sichergestellt werden. Zudem ist das Konzept in Bezug auf die Rettung mit den geforderten Ergänzungen des Rettungsdienstes Eichhorn und der Sanitäts-Einsatzgruppe Schwyz zu versehen.

Ein weiterer zentraler Punkt im Sicherheitskonzept stellt die Rettungsachse für Schadenwehr, Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr dar. Die Rettung durch eine der genannten Institutionen muss immer und überall gewährleistet werden können, was einen wesentlichen Einfluss auf die Bauten und Schausteller der Kilbi hat. Dies bedingt, dass die Rettungsachse, wie dies bis anhin immer schon der Fall war, in die Planung der Bauten, Schausteller, Buden und Verpflegungsstände zwingend einzubeziehen und anschliessend von den nötigen Instanzen (z.B. Feuerwehr, zuständige Behörden) abzusegnen ist.

Nebst der Rettungsachse ist die Verkehrsführung ein weiterer wichtiger Punkt im Sicherheitskonzept, welcher frühzeitig mit der Polizei und der Gemeindeverwaltung abzusprechen ist. Die Gemeinde soll die physische Absperrung und Beschilderung von Verkehrswegen und Plätzen aufgrund der im Verkehrskonzept vorgesehenen Massnahmen vornehmen und wieder aufheben. Das Kilbi-OK soll gänzlich von dieser Aufgabe befreit sein.

3.5 Bauten

Wie bereits erwähnt hat sich der personelle, zeitliche und auch finanzielle Aufwand hinsichtlich dem Organisieren und Erstellen von Bauten im Vergleich zu Herrengasse- und Volksbankzeiten wesentlich erhöht. Der Auf- und Abbau von Bauten und die Installation von Zuleitungen für Toilettenanlagen, Wasser/Abwasser und Strom kostet den Veranstalter viel Zeit und Mühe. Mithilfe durch die Werkgruppe reduziert den Aufwand und stellt Effizienz sicher.

3.6 Reinigung und Entsorgung

Die Reinigung und Entsorgung soll in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde erfolgen.

Bauten und sanitäre Anlagen wären nach wie vor vom Veranstalter regelmässig zu reinigen.

3.7 Gastronomie

Eines der obersten Ziele soll es sein, den Alkoholmissbrauch in Zusammenarbeit mit dafür in Kontakt stehenden Behörden von Gemeinde und Kanton oder anderen gemeinnützigen Organisationen präventiv zu bekämpfen. Von einer Prävention von Alkoholmissbrauch verspricht man sich Folgendes:

• Gewährleistung eines reibungsloseren Kilbiverlauf

• Förderung des Wohlbefindens der Kilbibesucher und Einwohner

• Verhinderung von Raufereien

• Verhinderung von Vandalenakten

• Verhinderung von allgemein unnötigen Ärgernissen

Im Gegensatz zur früheren Art der Kilbiorganisation sollte es in Zukunft möglich sein, mit den Lieferanten langfristige Lieferverträge und dadurch attraktivere Konditionen für den Veranstalter verhandeln und Folge dessen günstigere oder zumindest gleichbleibende Preisangebote für die Kilbibesucher bieten zu können.

Dem Rauchergesetz und den Lebensmittelvorschriften sind wie bisher angemessen Beachtung zu schenken. Damit Überraschungen verhindert werden können, ist die Lebensmittelkontrollbehörde ebenfalls frühzeitig in die Konzeption mit einzubeziehen.

Weiter soll die Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Gastrobetrieben gesucht und geprüft werden.

3.8 Unterhaltung

Die Unterhaltung soll in Zukunft nicht nur musikalischen sondern auch Eventcharakter erhalten. Zumindest mittelfristig sollen durch Nebenevents – Beispiele siehe nachfolgende Aufzählung – anlässlich der Kilbi die Attraktivität derer gesteigert werden:

a) Einladung und Präsentation von Gastgemeinden/-Ortsfilialen

b) Durchführung einer Kantonalmeisterschaft (Schwyz ist Hauptort!)

c) Präsentation von Brauchtümern

d) Eintragung im Guinnessbuch der Rekorde

e) Einbindung der Kirche

Priorität hat in erster Linie die Erlangung einer standardisierten und somit an Effizienz gewinnenden Organisation der Kilbi. Sekundär soll die Kilbi durch Organisation von oben erwähnten Veranstaltungen weiter an Attraktivität gewinnen.

3.9 Schausteller und Buden

Der Verein Schwyzer Kilbi soll als Auftraggeber für die Schausteller, Verpflegungsstände und sonstige von Dritten professionell betriebenen Buden in Erscheinung treten, was wiederum zur Folge hat, dass die Schaustellereinnahmen zu Gunsten des Vereins Schwyzer Kilbi ausfallen.

3.2.9 Kleinviehausstellung und Markt

Die Organisation und Durchführung der Kleinviehausstellung und des Kilbimarktes bleibt nach wie vor den entsprechenden Gremien vorbehalten (Bezirk Schwyz und Dorfgenossenschaft).